Rechtsdienst

Um eine gerechte Anwendung des Rechts zu gewährleisten, kann gegen jeden Entscheid der KGV Einsprache erhoben werden. Der Rechtsdienst ist für die Vorbereitung der Einspracheentscheide des Verwaltungsrates zuständig.

Dieses Kompetenzzentrum ist auch für die Ausarbeitung der verschiedenen Rechtsakten zuständig, die den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeiten der KGV bilden (Gesetze, Reglemente, Richtlinien und Erläuterungen).

Er befasst sich ferner mit den verschiedenen Rechtsfragen, die sich im Rahmen der internen und externen Tätigkeiten der KGV ergeben.

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